Allgemeine Geschäftsbedingungen der B.E.A.T Athletikzentrum GmbH

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der B.E.A.T. GmbH geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der B.E.A.T. GmbH kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die B.E.A.T. GmbH ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.

2. Tennistraining
Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und acht Personen durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die B.E.A.T. GmbH kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke (Tennis) einteilen. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Dabei versuchen wir, auf Wünsche unserer Teilnehmer/Teilnehmerinnen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Es werden Trainingsvereinbarungen geschlossen, die für den darin angegebenen Zeitraum gelten. Unsere Preise beziehen sich immer auf eine gesamte Saison, die in Monatsraten aufgeteilt wird. Der Preis wird auf der Grundlage der Anzahl der Trainingswochen berechnet und dann gleichmäßig auf die Trainingsmonate aufgeteilt. Die Preise sind gestaffelt nach Gruppengröße. An gesetzlichen Feiertagen und Schulferien findet kein Training statt. Diese Pause ist bereits in der Gesamtsumme berücksichtigt. Trainingstermine, die aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Urlaub nicht wahrgenommen werden können, werden dennoch berechnet. Die Berechnung erfolgt monatlich gemäß unseren Preisen. Kosten für Hallenmiete und Lichtgeld wird gesondert berechnet.

3.   Kurse
Die Anmeldung im Kursbereich berechtigt Kunden an den Kursen mit Voranmeldung teilzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch, sollten die Kurse ausgebucht sein, es zu einer Kursverschiebung kommen oder z.B. wegen Krankheit eines Trainers/ einer Trainerin ausfallen. Ein Eintrag in die Warteliste ist möglich. Die Kurse finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen statt. Änderungen des Kursprogramms, des Trainers/der Trainerin, des Kurstages oder der Kurszeit bleiben der B.E.A.T. GmbH vorbehalten und berechtigen grundsätzlich nicht zum Rücktritt des Vertrages. An gesetzlichen Feiertagen und Schulferien finden keine Kurse statt. Diese Pause ist im Preis bereits berücksichtigt. Trainingstermine, die aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Urlaub nicht wahrgenommen werden können, werden dennoch berechnet. Die Berechnung erfolgt monatlich gemäß unseren Preisen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende. Erfolgt keine schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.

4. Nutzung der Tennisplätze der B.E.A.T. GmbH
a) Die Kunden sind nur berechtigt entsprechend der von uns bestätigten Buchung (Platznummer, Tag, Uhrzeit, Dauer) den Tennisplatz zu nutzen. Ein eigenmächtiger Wechsel der Zeit, des Platzes oder ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen, ist nicht gestattet. Der gebuchte Platz ist nach Ablauf der Spielzeit pünktlich freizugeben. Sollten unbenutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, ist der volle Einzelstundenpreis, unabhängig von der Benutzungsdauer, zu entrichten. Die B.E.A.T GmbH behält sich vor, zugeteilte Plätze für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen usw.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete in Anspruch zu nehmen. Die B.E.A.T. GmbH ist nicht dazu verpflichtet, ausgefallene Stunden zu ersetzen, sofern sie den Ausfall nicht zu vertreten hat. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Stunden, die aus Gründen ausfallen, die die Teilnehmenden zu vertreten haben, werden nicht erstattet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nur Gäste mitzubringen oder Ersatzspieler/Ersatzspielerinnen zu bestimmen, die diese Geschäftsbedingungen anerkennen.

b) Die Nutzung des Lichtes ist exklusive und muss durch Einwurf passender Münzen in den Lichtautomaten aktiviert werden. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

c) Bei Abonnements ist die Platzmiete vor Abonnementbeginn für die komplette Laufzeit im Voraus gemäß Rechnungsstellung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die B.E.A.T. GmbH berechtigt, ohne weitere Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vermieten, auch wenn sie vorher den Abschluss bestätigt hat. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Abonnements verlängern sich automatisch bei gleichbleibendem Termin für die vereinbarte Saison. Die Kündigung des Winter-Abonnements muss bis spätestens zum 01.05. eines jeden Jahres erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern die Abonnementzeit nicht anderweitig vergeben werden konnte.

d) Stornierungen von gebuchten Einzelstunden sind bis zu 24 Std. vor Spielbeginn möglich. In diesem Fall bekommen die Kunden eine Gutschrift für die nächstausstehende Rechnung. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird der volle Spielpreis fällig. Die Platzmiete ist grundsätzlich vor Spielbeginn zu zahlen.

5. Sporttauglichkeit
Die Kunden versichern, dass keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass uns über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet wird. Nötigenfalls haben die Kunden dafür Sorge zu tragen, dass für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung eingeholt wird. Grundsätzlich versichern die Kunden sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme von Minderjährigen versichern die Eltern/Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.

6. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei Minderjährigen und Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmende aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

8. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine nicht eingehalten werden können, müssen Teilnehmende der B.E.A.T. GmbH oder den zuständigen Trainern/ der zuständigen Trainerin unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsereLeistungsverpflichtung. Gruppenunterricht und Kurse sind feste Termine, die nicht nachgeholt werden. Hierzu zählen auch Krankheiten oder Verletzungen, die von einem Arzt attestiert wurden. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von uns abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden versuchen wir nachzuholen. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, bekommen die Kunden eine Gutschrift für die nächstausstehende Rechnung.Bei schlechten Witterungsbedingungen wird draußen stattfindendes Training wenn möglich in die Halle verlegt oder als älternative Einheit stattfinden.

9. Fotofreigabe
Die B.E.A.T. GmbH veröffentlicht zu Zwecken der internen und externen Leistungsdarstellung Fotos und Videos aus dem Trainingsalltag auf den eigenen Internetseiten, sozialen Medien und Printmedien. Sofern die Teilnehmenden dem nicht ausdrücklich widersprechen, geht die B.E.A.T. GmbH von einer Nutzungsautorisierung aus. Dieser kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.  


10. Haftung
Die Teilnahme an unseren Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten erfolgt auf eigene Gefahr. B.E.A.T. GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Körperschäden, sowie keinen Ersatz für liegen gebliebene oder abhanden gekommene Gegenstände. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am nächsten auf den der Trainingsstunden folgenden Werktag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

12. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Rechnungsstellung (innerhalb von 14 Werktagen) durch die B.E.A.T. GmbH fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

13. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Sehnde, den 01.04.2023