Allgemeine Geschäftsbedingungen der B.E.A.T Athletikzentrum GmbH

1. Vertragsschluss und Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Buchungen und Teilnahmen an Leistungen des BEAT Athletikzentrums. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Anmeldung (z. B. über Eversports), durch eine bestätigte Buchung oder durch die tatsächliche Teilnahme am Training zustande. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte diese AGB als verbindlich an. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.beat-athletik.de einsehbar.

2. Tennistraining
Das Tennistraining des BEAT Athletikzentrum umfasst Einzel- und Gruppentraining für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Einteilung erfolgt durch das BEAT Athletikzentrum und berücksichtigt Spielstärke, Alter, Gruppengröße sowie organisatorische und pädagogische Erfordernisse. Wünsche zur Gruppenzusammensetzung, zum Trainer oder zu bestimmten Wochentagen werden soweit möglich berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Das Training findet einmal wöchentlich im gebuchten Zeitraum statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien des Landes Niedersachsen findet kein Training statt. Diese Zeiten sind bei der Preisgestaltung bereits berücksichtigt. Ein gebuchter Trainingsplatz ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Es ist nicht gestattet, eine andere Person für sich am Training teilnehmen zu lassen. Die Trainingsgebühr ist eine Saisonpauschale und nicht an die tatsächliche Anzahl der besuchten Einheiten gebunden. Ein Anspruch auf Nachholung bei versäumten Terminen besteht nicht.

3.   Kurse
Die Teilnahme an allen Kursangeboten des BEAT Athletikzentrum(z. B. Einzelkurse, 8-Wochen-Programme, Jahreskurse) erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Anmeldung & Zahlungspflicht: Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme. Dies gilt ausdrücklich auch für mehrwöchige Kurse (z. B. 8-Wochen-Programme), unabhängig von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen. Versäumte Termine durch den Teilnehmer: Versäumte Einheiten – gleich aus welchem Grund – können weder nachgeholt noch erstattet oder gutgeschrieben werden. Dies gilt auch bei längerer Krankheit, sofern der Ausfall nicht durch das BEAT Athletikzentrumselbst verursacht wurde. Ausfall durch das BEAT Athletikzentrum: Fällt ein Kurs oder eine Trainingseinheit aufgrund organisatorischer Gründe (z. B. Ausfall der Trainer, Platzsperre) aus, wird ein Ersatztermin festgelegt. Der Ersatztermin erfolgt möglichst zeitnah und wird rechtzeitig kommuniziert. Ist kein Ersatztermin möglich, erfolgt eine anteilige Gutschrift oder Rückerstattung der betroffenen Einheit.

4. Nutzung der Tennisplätze des BEAT Athletikzentrums
a) Die Kunden sind ausschließlich berechtigt, entsprechend der von dem BEAT Athletikzentrum bestätigten Buchung (Platznummer, Tag, Uhrzeit, Dauer) den Tennisplatz zu nutzen. Eine eigenmächtige Weitergabe des Platzes an Dritte oder die Nutzung nicht gebuchter Plätze ist untersagt. Das BEAT Athletikzentrum ist nicht verpflichtet, ausgefallene Stunden zu ersetzen, sofern sie den Ausfall nicht zu vertreten hat. Weitere Ansprüche der Teilnehmer – insbesondere Schadensersatz – sind ausgeschlossen. Stunden, die aus Gründen ausfallen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden nicht erstattet. Die Teilnehmer verpflichten sich, bei Mitnahme von Gästen oder Ersatzspielern sicherzustellen, dass diese die AGB ebenfalls anerkennen.

b) Die Nutzung des Lichts erfolgt über Münzautomaten. Die Lichtkosten sind nicht im Preis der Platzbuchung enthalten.

c) Bei Abonnements ohne Training ist die Platzmiete vor Beginn der vereinbarten Laufzeit gemäß Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist das BEAT Athletikzentrum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Auch eine vorab bestätigte Platzbuchung bleibt bis zur vollständigen Zahlung widerruflich. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Diese Abonnements verlängern sich automatisch. Kündigungen für die nächste Saison müssen spätestens bis zum 01.05. eines Jahres schriftlich erklärt werden. Bei verspäteter Kündigung erfolgt die volle Berechnung der Platzmiete, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte.

d) Stornierungen von gebuchten Einzelstunden sind bis 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. In diesem Fall wird dem Kunden eine Gutschrift für die nächstmögliche Abrechnung erteilt. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird der volle Spielpreis fällig. Die Platzmiete ist grundsätzlich vor Spielbeginn zu entrichten.

5. Sporttauglichkeit
Mit der Anmeldung zum Training versichern die Teilnehmer, dass sie gesundheitsfähig und sportlich belastbar sind. Bei minderjährigen Teilnehmern liegt diese Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Sollten gesundheitliche Einschränkungen (z. B. akute Verletzungen, Schmerzen, Kreislaufprobleme etc.) bekannt sein oder im Training auftreten, ist das Trainerteam unverzüglich zu informieren. Das Trainerteam ist berechtigt, im Zweifel die Teilnahme am Training zu untersagen oder abzubrechen – auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Das BEAT Athletikzentrum übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass Teilnehmer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung am Training teilnehmen oder Hinweise des Trainerteams missachten.

6. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei Minderjährigen und Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

7. Ausschluss vom Training
Teilnehmer können vom Training ganz oder vorübergehend ausgeschlossen werden, wenn sie durch wiederholtes Fehlverhalten, Missachtung von Anweisungen oder störendes Verhalten den Trainingsbetrieb erheblich beeinträchtigen oder die Sicherheit anderer gefährden. Dies gilt auch bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder AGB. Zuvor erfolgt in der Regel eine mündliche Ermahnung. Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten informiert. Bei schweren oder wiederholten Verstößen behält sich das BEAT Athletikzentrum das Recht vor, die Teilnahme dauerhaft zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren. Im Fall eines sofortigen Ausschlusses während einer Trainingseinheit bleibt das Kind bis zur Abholung im Trainingsbereich unter Aufsicht. Das Hausrecht bleibt hiervon unberührt.

8. Ausgefallene Stunden
Wird eine Trainingseinheit aus Gründen, die das BEAT Athletikzentrum zu vertreten hat (z. B. Krankheit des Trainers, Turnierbetreuung, Fortbildung), abgesagt, wird ein Ersatztag zentral festgelegt. Der Ersatztermin wird per E-Mail, Newsletter oder über Eversports bekannt gegeben. Ein Anspruch auf individuelle Terminabstimmung besteht nicht. Wer den vorgeschlagenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, hat keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder einen alternativen Ausweichtermin. Wird eine Trainingseinheit durch den Teilnehmer abgesagt – unabhängig vom Grund (z. B. Krankheit, Urlaub, private Termine, Verletzungen) – besteht kein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Rückerstattung. Dies gilt auch bei Gruppentraining, wenn einzelne Teilnehmende fehlen – das Training findet für die übrige Gruppe wie geplant statt. Bei Absagen durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Sperrung, Stromausfall) entfällt die Trainingseinheit ersatzlos.

9. Fotofreigabe
Im Rahmen des Trainingsbetriebs sowie bei Veranstaltungen können durch das BEAT Athletikzentrum Foto- und Videoaufnahmen gemacht und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Druckprodukte) veröffentlicht werden. Mit der Anerkennung dieser AGB erklären sich der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte mit der Anfertigung und Verwendung dieser Aufnahmen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – formlos per E-Mail. Aufnahmen durch Dritte ohne Erlaubnis des BEAT Athletikzentrums sind nicht gestattet und auf Aufforderung zu löschen.

10. Haftung
Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten des BEAT Athletikzentrums erfolgt auf eigene Gefahr. Das BEAT Athletikzentrum haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, Kleidung oder Wertsachen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

11. Beschwerden und Rückmeldung
Anliegen, Kritik oder Beschwerden zum Trainingsbetrieb sind möglichst unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, direkt an das Trainerteam oder die Geschäftsleitung zu richten – persönlich oder per E-Mail. Spätere Rückmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn ein Zusammenhang zum Trainingsangebot eindeutig nachvollziehbar ist.

12. Zahlung und Inkasso
Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 Euro je Mahnung erhoben. Darüber hinaus behalten wir uns vor, den gesetzlichen Verzugszins gemäß § 288 BGB zu berechnen (5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern). Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Teilnahme am Training bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge vorübergehend auszusetzen. Kosten eines ggf. eingeleiteten gerichtlichen Mahnverfahrens trägt der säumige Zahler.

13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung (z. B. Trainingsorganisation, Abrechnung, Kommunikation) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. bei Nutzung von Abrechnungs- oder Buchungssoftware wie Eversports). Die Daten werden spätestens drei Jahre nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich hierzu bitte an: info@beat-athletik.de . Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.beat-athletik.de.

14. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des BEAT Athletikzentrums.

Sehnde, den 18.08.2025

Hausordnung

1. Allgemeine Hygiene
Alle Räumlichkeiten sind stets mit sauberen Schuhen zu betreten und nach der Nutzung sauber und ordentlich zu verlassen. Sanitäreinrichtungen, Umkleiden, Tennisplätze und Athletikräume sind pfleglich zu behandeln. Verunreinigungen oder Beschädigungen sind unverzüglich dem Personal oder per E-Mail an info@beat-athletik.de zu melden. Nach Benutzung der Umkleideräume sind Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten. Duschen und Nassbereiche sind hygienisch und rücksichtsvoll zu nutzen. Nach dem Duschen dürfen die Räumlichkeiten aus versicherungstechnischen Gründen nur vollständig abgetrocknet betreten werden. Das Rauchen, offenes Feuer sowie das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Gebäude untersagt.

2. Zugang zum Gebäude
Der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt ausschließlich über einen personalisierten Zugangscode. Dieser wird regelmäßig geändert. Eine Weitergabe des Codes an Dritte ist strengstens untersagt. Der Zugangscode wird den berechtigten Nutzern im Rahmen der Buchung per E-Mail, Newsletter oder über das System Eversports mitgeteilt.

3. Nutzung der Sporträume
Die Tennis- und Athletikflächen dürfen nur in sauberer, geschlossener und geeigneter Sportbekleidung sowie mit festen Sportschuhen betreten werden.

4. Nutzung der Sanitäranlagen
Die zur Verfügung gestellten Einrichtungen wie Umkleiden, Duschen, Toiletten verstehen sich als kostenlose Nebenleistung. Bei technischen Störungen oder sonstiger Nichtbenutzbarkeit kann somit auch kein Rücktritt oder Minderung gefordert werden. Nach Benutzung der Sanitäranlagen und Umkleideräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten, sofern dieses nicht über Bewegungsmelder gesteuert wird. Der Nassbereich ist ausschließlich mit Badeschuhen zu nutzen und der Umkleidebereich nach dem Duschen abgetrocknet zu betreten.

5. Lichtsteuerung der Tennishalle
Die Lichtnutzung erfolgt über Münzautomaten. Teilnehmer sind für das Ein- und Ausschalten des Lichts bei eigenständiger Nutzung selbst verantwortlich.

6. Speisen & Getränke
Das Mitbringen und Verzehren von Speisen ist in den Sportbereichen (Halle, Athletikräume, Umkleiden) nicht gestattet. Erlaubt ist ausschließlich Wasser in auslaufsicheren, bruchfesten Behältnissen. Glasflaschen sind verboten. Alkoholische Getränke sind im gesamten Trainingsbereich untersagt.

7. Wertsachen
Wir übernehmen keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Geld, Schmuck sowie Kleidung. Liegengelassene Gegenstände werden zwei Wochen aufbewahrt und danach wohltätigen Zwecken gespendet.

8. Foto- und Videoaufnahmen
Das gesamte Gebäude ist videoüberwacht. Foto- und Videoaufnahmen durch Dritte oder Teilnehmer sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des BEAT Athletikzentrums erlaubt. Unzulässige Aufnahmen müssen auf Aufforderung gelöscht werden.

9. Gesundheit & Teilnahmefähigkeit
Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ist nur bei vollständiger körperlicher und geistiger Gesundheit erlaubt. Teilnehmer versichern, dass keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder.

10. Verbotene Substanzen
Jegliche Art von anabolen Substanzen, Stimulanzien oder Dopingmitteln (nach NADA-Liste) sowie Alkohol oder andere berauschende Mittel sind strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum sofortigen Hausverbot und kann strafrechtlich verfolgt werden.

11. Fairness
Wir erwarten von allen Nutzern ein respektvolles und faires Miteinander – gegenüber anderen Sportlern, dem Personal und dem Inventar. Beleidigungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten oder Diskriminierung jeglicher Art werden nicht toleriert und können mit Hausverbot oder Ausschluss geahndet werden.

12. Parken & Anfahrt
Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Diebstahl auf dem Parkplatz übernimmt das BEAT Athletikzentrum keine Haftung. Rettungswege und Zufahrten sind jederzeit freizuhalten.

13. Begleitpersonen & Zuschauer
Begleitpersonen sind im Trainingsbereich nicht erlaubt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich gestattet. Zuschauer haben sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten. Das Eingreifen in den Trainingsablauf ist untersagt.

14. Lärm, Musik & Handynutzung
Das Abspielen von Musik oder Videos ist nur mit Kopfhörern erlaubt. Telefonate sind in Trainingsräumen und Umkleiden bitte leise oder außerhalb zu führen.

15. Brandschutz & Sicherheit
Fluchtwege, Feuerlöscher und Notausgänge dürfen nicht blockiert oder verstellt werden. Im Brandfall ist den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.

16. Minderjährige / Elternverantwortung
Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im Gebäude aufhalten, sofern kein betreutes Training stattfindet.

17. Haftung & Versicherung
Die Nutzung aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Diebstähle oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des BEAT Athletikzentrumsverursacht.

18. Hausrecht
Das BEAT Athletikzentrum übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder AGB ist sie berechtigt, ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.

Sehnde, den 18.08.2025